Anhang beim Antworten auf E-Mail in Outlook beibehalten

Wer kennt das Problem nicht: Auf eine E-Mail mit beigefügtem Anhang möchte man samt Anhang antworten. Doch wenn man auf „Antworten“ klickt, ist der Anhang nicht mehr vorhanden. Das kann ein ziemliches Problem darstellen, wenn Sie den Anhang in Ihrer Antwort-Mail stets beibehalten wollen. Dennoch ist es ein einfach zu behebendes Problem, das sogar mehr als nur eine Lösung bietet.
 
 

Mehr als eine Lösung: Mit Anhang in Outlook antworten
 

Das Problem lässt sich ganz einfach manuell lösen, indem Sie den Original-Anhang kopieren und in die Antwort-Mail einfügen, die Sie versenden möchten.

 

  1. Öffnen Sie die E-Mail, die den gewünschten Anhang enthält.
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  3. Rechts-Klick auf den Anhang, anschließend auf „Alle auswählen“ klicken.
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  5. Nun ist Ihr Anhang ausgewählt, Rechts-Klick darauf und „kopieren“ auswählen.
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  7. Klicken Sie auf „Antworten“ in der E-Mail Nachricht.
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  9. Nun per Rechts-Klick in der Antwort-Mail „Einfügen“ auswählen, damit der Anhang in der Antwort-Mail beigefügt wird.
Lookeen

Probleme bei der Suche Ihrer E-Mail Anhänge? Suche leicht gemacht.

Ein weiterer Weg, um den Anhang beim Antworten auf eine E-Mail in Outlook beizubehalten, ist die sogenannte „Drag and Drop“-Methode. Öffnen Sie sowohl die Original-Mail, als auch daneben die Antwort-Mail und ziehen Sie einfach den gewünschten Anhang mit der Maus in die Antwort-Mail.

 

Eine dritte Möglichkeit stellt die Methode des Weiterleitens und Umadressierens dar. Anstelle der Option „Antworten“ oder „Allen antworten“ wählen Sie einfach die  „Weiterleiten“-Option aus. Diese Option behält automatisch den Anhang in ihrer Antwort-Mail bei. Nun müssen Sie nur noch den bzw. die entsprechenden Adressaten in die „An“, „CC“ und „BCC“-Felder einfügen. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, auch den ursprünglichen Absender der E-Mail hinzuzufügen, dem Sie auf seine E-Mail antworten möchten.

 

Es gibt noch weitere durchaus unpraktischere Wege auf eine E-Mail zu antworten, ohne dabei den Anhang zu verlieren. Beispielsweise indem man in der Antwort die Original-Mail komplett als Anhang mitversendet und so bei mehrfacher Beantwortung dieser E-Mail unzählige solcher Anhänge erhält. Mit diesen drei einfachen Tipps, wie man den Anhang beim Antworten auf eine E-Mail in Outlook beibehält, sollte Ihnen der Umgang mit Outlook zumindest ein wenig erleichtert worden sein.

9 thoughts on “Anhang beim Antworten auf E-Mail in Outlook beibehalten

  1. ich finde , dass solche Tricks eigentlich überflüssig sein sollten.
    Bei Antworten sollte das System einfach fragen „Anhang mitsenden?“ und der Nutzer sagt dann „ja“ oder „nein“.
    Warum kann das so nicht funktionieren?

    1. Guten Tag,
      das ist eine gute Frage, die Ihnen der Microsoft Support sicherlich besser beantworten kann.
      Trotzdem danke für diese Anregung!
      LG

    1. Guten Tag,

      das ist eine berechtigte Frage. Der Vorteil liegt darin, dass wenn Sie den betreffenden Anhang später im E-Mail-Verlauf nochmal suchen möchten, sie nicht extra bis zur eigentlichen E-Mail mit dem Anhang scrollen müssen. Verstehen Sie wie ich das meine?

      LG

    2. Weil der Absender vlt. eine Bearbeitung der angehängten Datei gewünscht hat und diese verändete Datei nun als Antwort an den Absender zurückgesendet werden soll. (Mann kann einen Dateianhang mit der Outlook-Funktion „Aktionen –> Nachricht bearbeiten“ ausschließlich in der E-Mail verändern, ohne die Datei auf dem eigenen System zwischenzuspeichern)

    3. Je nach Programm können auch Links verschickt werden als Anhang. Somit muss man die Ursprungsemail nicht behalten oder suchen und kommt so direkt zur Dokumentenablage 🙂 Alternativ geht das zurzeit mit der Funktion „Weiterleiten“, wo man jedoch die E-Mail-Adresse erneut eingeben muss. Fände aber eine Funktion mit Antworten schlauer, da die meisten Leute logischerweise (und auch aus Gewohnheit) diesen Button verwenden.

    4. Warum seien eigenen Anhang mitschicken: Für mich aus Gründen der Archivierung.
      Ich halte mein eMail-Archiv sauber, indem ich die meisten der ursprünglichen Nachrichten lösche, und nur die relevanten Nachrichten ablege. So bleiben von 2-50 Nachrichten nur 1-5 Nachrichten übrig. Das macht das Ganze im Nachhinein besser nachvollziehbar. Außerdem besteht hier im Geschäftsverkehr eine Aufbewahrungspflicht zwischen 6 Jahren (§257 Abs. 4 HGB und §47 Abs. 3 AO) und 10 Jahren (§147 AO).

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